Gründungszuschuss-Antrag abgelehnt?

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Verfasst von gruendungszuschuss.de-Redaktion am 13.06.2012 15:35

Vor einem Monat hatten wir berichtet, dass wir mit einem Anwalt zusammenarbeiten, der sich auf Gründer und Selbständige spezialisiert hat, deren Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde. Das Echo war groß – viele Gründer, aber auch Gründungsberater haben sich an uns gewendet, um sich hier Unterstützung zu holen und so die Chancen zu erhöhen, am Ende doch noch den Gründungszuschuss zu erhalten.
Sie möchten wissen, was es bringt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen?

* Der von uns empfohlene Rechtsanwalt hat viel Erfahrung im Umgang mit abgelehnten Gründungszuschuss-Anträgen und kennt die Argumente in anderen Fällen, dieses Know-how stellt er Ihnen zur Verfügung.
* Er entwickelt eine Verteidigungsstrategie und formliert eine überzeugende Widerspruchsbegründung für Ihren Einzelfall, die er genau mit Ihnen abstimmt.
* Er kann Akteneinsicht beantragen und damit an Informationen herankommen, die zusätzliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Vertretung liefern können.
* Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass alle Formen und Fristen im Verwaltungsverfahren eingehalten werden.
* Die Kommunikation mit der Arbeitsagentur oder der Rechtsbehelfsstelle läuft über das Büro des Anwalts. Der Rechtsanwalt betreut Ihren Fall komplett, beantwortet Rückfragen und reicht bei Bedarf Unterlagen nach – Sie entlasten sich von unangenehmem Schriftverkehr.
* Falls die Widerspruchsstelle die vorgegebene Frist nicht einhält, erhebt der Rechtsanwalt Untätigkeitsklage – ohne dass Ihnen weitere Kosten entstehen.
* Sobald der – hoffentlich positive – Widerspruchsbescheid eintrifft, informiert der Anwalt Sie. Er prüft und erläutert Ihnen den Inhalt.

Die anwaltliche Betreuung im Widerspruchsverfahren durch den von uns empfohlenen Anwalt kostet insgesamt 270 Euro netto. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, muss die Arbeitsagentur diesen Betrag erstatten.
Wird der Widerspruch abgelehnt, prüft der Anwalt die Erfolgsaussichten eines eventuell nachgelagerten Klageverfahrens und übernimmt – falls nötig und gewünscht – die Vertretung vor dem Sozialgericht. Das ist nicht Teil des Widerspruchsverfahrens und wird nach den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren abgerechnet. Die Kosten sind aber auch hier überschaubar – und nur ein Bruchteil der Fördergelder, die ansonsten verloren sind.
Bevor Sie womöglich aufgeben und auf den Gründungszuschuss verzichten: Nutzen Sie unser Angebot. Sie können dadurch nur gewinnen.

Für die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten gegen Erfolgsbeteiligung: Bitte senden Sie Ihre Kontaktdaten sowie Ablehnungsbescheid und Businessplan an beratung@gruendungszuschuss.de

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